Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSINHALT
1.1 Allen Vertragsabschlüssen der UBM Drecker - Unternehmensberatung Microcomputer GmbH, 24787 Fockbek, (nachfolgend UBM genannt) liegen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung.
1.2 Für Kaufverträge, die Software und oder Wartungsaufträge beinhalten sowie für Miet- und Leasingverträge gelten grundsätzlich ergänzende Sonderbedingungen.
1.3 Anderslautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung der UBM.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die Angebote der UBM sind stets freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der UBM und entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung zustande.
2.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der UBM an Dritte abzutreten.
2.3 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung der Geschäftsleitung der UBM.

3. LIEFERZEIT
3.1 Die Lieferzeit des Vertragsgegenstandes ist besonders zu vereinbaren und beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch erst nach der vollständigen Vorlage der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben und dem Eingang von eventuell vereinbarten Vorauszahlungen bei der UBM.
3.2 Die Einhaltung der Lieferzeit durch die UBM setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus.
3.3 Nachträgliche schriftliche Änderungs- und Ergänzungswünsche verlängern die Lieferzeit angemessen. Eine Änderung der Lieferfrist ergibt sich auch bei unvorhersehbaren Hindernissen, die außerhalb des Willens der UBM liegen, wie z. B. höhere Gewalt oder Arbeitskämpfe. Dies gilt auch wenn oben genannte Umstände bei einem Unterlieferanten der UBM eintreten. Der Beginn und das Ende derartiger Hindernisse sind dem Auftraggeber der UBM baldmöglichst mitzuteilen.
3.4 Ist aufgrund dieser oben genannten Umstände eine Lieferung unmöglich, kann die UBM vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen.
3.5 Sofern die UBM die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der UBM.

4. ABNAHMEVERZUG
4.1 Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist die UBM berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.2 Im Schadensfall kann die UBM 10 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die UBM behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Alle Rechnungen für von der UBM erbrachte Lieferungen oder Leistungen sind sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Zahlungen mit Scheck gelten erst mit der Einlösung.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt Forderungen gegen die UBM aufzurechnen, es sei denn, seine Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
5.3 Kommt der Kunde in Verzug, so ist die UBM berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die UBM keinen oder einen wesentlich geringeren Verzugsschaden erlitten hat. In jedem Fall steht der UBM der gesetzliche Verzugszins zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.4 Die UBM kann bei Zahlungsverzug die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen einschl. Wechsel und gestundeten Beträge, verlangen oder Sicherheiten fordern.
5.5 Kommt der Auftraggeber dem Verlangen der UBM auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, so ist die UBM berechtigt, vom Vertrag bzw. von den Verträgen zurückzutreten und dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten einschl. des entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der UBM bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.

7. BEANSTANDUNGEN UND MÄNGELRÜGEN
7.1 Beanstandungen wegen erkennbarer unvollständiger oder unrichtiger Lieferung wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Übernahme an die UBM schriftlich zu melden. 7.2 Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängeln oder Beanstandungen gilt die Lieferung als genehmigt.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
8.1 Die Gewährleistungsfrist für von der UBM gelieferter Hard- und Software sind in dem entsprechenden UBM Lizenzvertrag geregelt.
8.2 Die UBM verpflichtet sich, bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, nach Wahl der UBM zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der fehlerhaften Teile. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum der UBM über.
8.3 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung wie z. B. Unmöglichkeit oder bei unangemessener Verzögerung kann der Auftraggeber eine Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand selbst, sind ausgeschlossen.
8.4 Die UBM haftet für Schäden des Auftraggebers nur, soweit die UBM, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf den gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder auf sonstigem Rechtsgrund beruhen.
8.5 Ist der Auftraggeber eine der in Ziffer 10.1 genannten Personen, ersetzt die UBM in jedem Falle, mit Ausnahme der vorsätzlichen Schadensverursachung, nur den Schaden, der nach Art und Umfang zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller der UBM bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände voraussehbar war.
8.6 Die UBM haftet nicht für den Verlust von Daten.

9. NICHTIGKEITSKLAUSEL
9.1 Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche Regelungen ersetzt, die den angestrebten Zweck möglichst weitgehend erreichen.

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand der Sitz der UBM. Es gilt deutsches Recht.
10.2 Der Erfüllungsort ist Fockbek oder nach Wahl von der UBM der Sitz des Auftraggebers.

Fockbek, den 06.10.2008


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